Jahresabschlussprüfungen
Als gesetzlicher Abschlussprüfer führen wir freiwillige Prüfungen kleiner Kapitalgesellschaften und gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durch. Die Anforderungen an die Finanzberichterstattung der Unternehmen steigen seit Jahren stetig an. Unser Prüfungsansatz ist risikoorientiert und speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet. So beanspruchen wir Ihre Ressourcen nicht mehr als nötig. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei der Optimierung Ihrer Prozesse und Kontrollsysteme.
Spezielle Prüfungen und Bescheinigungen
Zu den speziellen Prüfungen und Bescheinigungen gehören gesellschaftsrechtlich vorgeschriebene Sonderprüfungen, spezialgesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Vertragsprüfungen. Im Folgenden einige Beispiele aus diesen Bereichen:
- Umsatzbescheinigungen
- Prüfungen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer-Energien (EEG)
- Gründungsprüfung
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
- Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung
- Prüfung von Ausgliederungsbilanzen
Mitgliedschaft
Wir sind Mitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf. Die Mitgliedschaft besteht auf freiwilliger Basis und dient der Kanzlei Bringmann aktuelle Informationen aus der Facharbeit zu beziehen sowie eine fachliche Unterstützung bei der Tagesarbeit zu erhalten. Für unsere Mandanten ist diese Mitgliedschaft ein weiterer Baustein für die Qualität der Dienstleistungen der Kanzlei.